DNV
DER NAHVERKEHR | Ausgabe 07-08/2010

Betriebsverfassungsgesetz

August 2010 | Thomas Hilpert-Janßen

Nach § 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) werden in Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, Betriebsräte gewählt.