
NaNa Nahverkehrsnachrichten | Ausgabe 18/2025
BVG sanktioniert Offenhalten von Türen
Wer Türen von U-Bahnen, Straßenbahnen oder Bussen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) mutwillig offen hält und so den Fahrbetrieb verzögert, muss zukünftig mit einer Vertragsstrafe rechnen. Zu diesem Zweck wird die Nutzungsordnung der BVG ab dem 1. Mai 2025 unter anderem um folgende Regel ergänzt: Wer Türen mutwillig blockiert und dadurch den Schließprozess sowie die Abfahrt verzögert, dem droht eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 Euro. Darüber hinaus übernimmt die BVG zum 1. Mai aus den geltenden Beförderungsbedingungen die Waffengesetz-Regelung in die aktuelle Nutzungsordnung....