NANA
NaNa Nahverkehrsnachrichten | Ausgabe 50-52/2019

„Keine Wahl“

Dezember 2019 | Redaktion

Allen Fällen ist laut der Verbände gemeinsam, dass die Eisenbahn­unternehmen keine Wahl haben, ob sie die „individuell zurechenbare Leistung“ der Bundesbehörden in Anspruch nehmen oder nicht: Die ­Sicherheitsüberprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben, ohne sie erlischt die Betriebsgenehmigung des Eisen­bahnverkehrsunternehmens. Die Schienennetz-Benutzungsbedingungen der Infrastrukturunternehmen müssten genehmigt werden. Und auch Polizeiaufgaben könnten die Bahnunternehmen nicht selbst übernehmen. Die Verbände betonen, dass man das Engagement der Regierung für mehr Verkehr auf der Schiene uneingeschränkt begrüße....