NaNa Nahverkehrsnachrichten | Ausgabe 50-52/2019
„Keine Wahl“
Allen Fällen ist laut der Verbände gemeinsam, dass die Eisenbahnunternehmen keine Wahl haben, ob sie die „individuell zurechenbare Leistung“ der Bundesbehörden in Anspruch nehmen oder nicht: Die Sicherheitsüberprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben, ohne sie erlischt die Betriebsgenehmigung des Eisenbahnverkehrsunternehmens. Die Schienennetz-Benutzungsbedingungen der Infrastrukturunternehmen müssten genehmigt werden. Und auch Polizeiaufgaben könnten die Bahnunternehmen nicht selbst übernehmen. Die Verbände betonen, dass man das Engagement der Regierung für mehr Verkehr auf der Schiene uneingeschränkt begrüße....