NaNa Nahverkehrsnachrichten | Ausgabe 41/2025
Gericht bestätigt Urteil zu Fairness-Plan
Das Bundesarbeitsgericht hat am 1. Oktober letztinstanzlich entschieden, dass das Tarifeinheitsgesetz auf die gemeinsame Einrichtung „FairnessPlan e. V.“ keine Anwendung findet. Damit ist laut Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) klargestellt, dass die Leistungen des Fairness-Plans – von Kinderbetreuungszuschüssen bis zu Härtefallhilfen – den GDL-Mitgliedern auch in Betrieben zustehen, in denen die GDL „nach einseitiger Meinung der Arbeitgeberseite vermeintlich nicht die Mehrheitsgewerkschaft ist“....
