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NaNa-Brief | Ausgabe 41/2020

NANA-Brief

Oktober 2020 | Redaktion

EuG: Wahlrecht zwischen ÖDA und aV Gehen Ausgleichsmittel von einer staatlichen Ebene auf die andere über, bleiben sie dennoch in der staatlichen Sphäre und werden dadurch keine Beihilfe – auch wenn die begünstigten Kommunen eigene Verkehrsunternehmen besitzen und nun in einer Doppelrolle agieren. Das hat das Europäische Gericht 1. Instanz (EuG) in der Klage des niedersächsischen Busunternehmer-verbandes GVN und seines Mitgliedsunternehmen Albers gegen den seit 2017 wirksamen § 7a NNVG geurteilt.