NANA
NaNa Nahverkehrsnachrichten | Ausgabe 06/2022

Ausschlussgründe leichter einsehbar

Februar 2022 | Redaktion

Das Bundeskartellamt ­(BKartA) erleichtert es öffentlichen Auftrag­gebern, Ausschlussgründe für Unter­nehmen bei Ausschreibungen zu überprüfen. In einem „Digitalen Wettbewerbsregister“ werden Unternehmen eingetragen, die bestimmte Rechtsverstöße begangen haben, die vergaberechtlich zum Ausschluss von der Vergabe eines öffentlichen Auftrags führen können oder müssen. Seit 1. Dezember 2021 sind Abfragen möglich, ab 1. Juni 2022 gilt bei bestimmten Auftragswerten eine Ab­fragepflicht. Mitteilungen an das Portal über die ­Rechtsverstöße ­machen die Behörden, die die Straf- und ­Ordnungswidrigkeiten verfolgen....