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NaNa Nahverkehrsnachrichten | Ausgabe 06/2021

NVR und VRR sind Bewilligungsbehörde

Februar 2021 | Redaktion

Im Zuge der Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohle­regionen (InvKG) in Nordrhein-Westfalen übernehmen der Nahverkehr Rheinland (NVR) und der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) für den Bereich der Finanzhilfen zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft und zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums in den Braunkohle­revieren eine nach eigenen Worten wichtige Aufgabe.