NaNa Nahverkehrsnachrichten | Ausgabe 13-14/2021
Neuerungen begrüßt
Unter anderem dürfen Behörden in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern die in ihrem Bezirk geltenden Regelungen für den gebündelten Bedarfsverkehr auch auf den Verkehr mit Mietwagen anwenden, wenn per App vermittelter Verkehr mit Mietwagen einen Marktanteil von 25 Prozent am Fahrtaufkommen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen, Mietwagen und gebündeltem Bedarfsverkehr überschreitet.
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) begrüßt die Neuerungen im Gesetz. Laut Präsident Ingo Wortmann ermögliche die modernisierte Form, „die vielen innovativen Projekte der Verkehrsunternehmen im Bereich von Bedarfsverkehren jetzt mit Rechts- und Planungssicherheit fortzuführen oder zu beginnen“....