
Der Nahverkehr | Issue 07-08/2025
Organhaftung für Kartellbußgelder? BGH legt Frage dem EuGH vor
Kann das Leitungsorgan für Bußgelder in Regress genommen werden, die dem Unternehmen wegen eines Kartellverstoßes auferlegt wurden? Diese Frage ist auch für die Leitungspersonen von Verkehrsunternehmen von Interesse. Denn Verkehrsunternehmen sind nicht nur Geschädigte von Kartellen[1], sondern sie waren teilweise auch aktiv an Kartellabsprachen beteiligt[2]. Besonders in engen, regulierten Märkten besteht die Gefahr von Kartellverstößen durch Submissionsabsprachen oder den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung....