Der Nahverkehr | Issue 07-08/2010
Betriebsverfassungsgesetz
Nach § 1 Betriebsverfassungsgesetz
(BetrVG) werden in Betrieben mit in
der Regel mindestens fünf ständigen
wahlberechtigten Arbeitnehmern,
von denen drei wählbar sind, Betriebsräte
gewählt.