Der Nahverkehr | Issue 09/2017
Auswirkungen der BOStrab-Neufassung auf den Brandschutz
Inhaltliche Änderungen im Hinblick auf Brandschutzkonzepte
Unter anderem wegen der europäischen Harmonisierung wurde die Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) bearbeitet und ist im Dezember 2016 in Kraft getreten [1]. In der neuen Fassung haben sich auch brandschutztechnisch relevante Änderungen ergeben. Die TRStrab Brandschutz (Technische Regeln von Straßenbahnen – Brandschutz in unterirdischen Betriebsanlagen) wurden nicht angepasst und sind weiterhin als konkretisierende Regeln der BOStrab mit Stand von 2014 gültig. Innerhalb der TRStrab Brandschutz werden die erforderlichen Nachweise für die Sicherstellung der Selbst- und Fremdrettung geregelt [2]. Darüberhinausgehende Schutzziele behandeln die Empfehlungen des Regelwerkes nicht (vgl. Ziff. 3 TRStrab Brandschutz). Die BOStrab Tunnelbaurichtlinien sind ebenfalls nicht überarbeitet worden und in der Fassung von 1991 weiter gültig [3].