V+T Verkehr und Technik | Issue 09/2022
Vollständige Barrierefreiheit im Nahverkehrsplan unter den Vorgaben des novellierten PBefG
Barrierefreiheit im Nahverkehrsplan
Auch nach Ablauf der Frist zum 1.1.2022 müssen die Aufgabenträger
bei der Aufstellung ihrer Nahverkehrspläne
gemäß § 8 Abs. 3 Satz 3 PBefG das Ziel der „vollständigen
Barrierefreiheit“ zugrunde legen. Der Beitrag erläutert den
Begriff der vollständigen Barrierefreiheit sowie die Anforderungen,
die Aufgabenträger beachten müssen, wenn sie
hiervon Ausnahmen im Nahverkehrsplan vorsehen wollen.
Dargestellt werden außerdem neue Steuerungsmöglichkeiten,
die mit der PBefG-Novelle 2021 eingeführt wurden,