V+T Verkehr und Technik | Issue 12/2022
Flurförderzeuge auf öffentlichen Straßen und Verkehrsräumen*
Flurförderzeuge sind Fördermittel, die ihrer Bauart nach
dadurch gekennzeichnet sind, dass sie erstens mit Rädern
auf Flur laufen, zweitens frei lenkbar zum Befördern,
Ziehen oder Schieben von Lasten eingerichtet sind und
drittens zur innerbetrieblichen Verwendung bestimmt
sind – so die Definition der DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“.