NaNa-Brief | Issue 13/2019
NANA-Brief
Mehr Klarheit für kommunale Direktvergaben
Ob der Weg dahin über eine Inhousevergabe nach dem allgemeinen Vergaberecht oder über die Direktvergabe an einen internen Betreiber nach dem speziellen Vergaberecht des Art. 5 Abs. 2 der EU-Verordnung 1370/07 führt, ist umstritten. Der Europäische Gerichtshof hat nun wichtige Wegmarken gesetzt – und damit den Kommunen neue Gestaltungsräume aufgezeigt. Beim kommunalen RVK in Köln hat man schon mal den Sekt kaltgestellt, während die Hoffnung der Anwälte des privaten RBA aus Arnstadt sich nun darauf richtet, dass dieser Fall nun doch den EuGH oder zumindest den BGH erreicht.