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NaNa Nahverkehrsnachrichten | Ausgabe 08/2021

Entschädigung im ÖPNV nun einheitlich

Februar 2021 | Redaktion

Mit dem neuen schweizerischen Personenbeförderungsgesetz erhalten Kundinnen und Kunden ab Anfang 2021 im öffentlichen Verkehr ab einer 60-minütigen Verspätung eine einheitliche Entschädigung. Bisher waren die Transportunternehmen bei Verspätungen unterschiedlich verfahren. Künftig wird bei einer Verspätung von einer Stunde über die gesamte Reisekette eine Entschädigung von 25 Prozent des Ticketpreises bei Einzelfahrten erstattet und bei zwei Stunden Verspätung 50 Prozent. Die Bestimmungen gelten für alle Verkehrsmittel und werden im Sinne einer kundenfreundlichen Lösung auch für Schiffe und Seilbahnen angewandt, obwohl dies nicht gesetzlich gefordert war....

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