NANA
NaNa Nahverkehrsnachrichten | Ausgabe 13-14/2021

Neuerungen begrüßt

April 2021 | Redaktion

Unter anderem dürfen Behörden in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern die in ihrem Bezirk geltenden Regelungen für den gebündelten Bedarfsverkehr auch auf den Verkehr mit Miet­wagen anwenden, wenn per App vermittelter Verkehr mit Miet­wagen einen Marktanteil von 25 Prozent am Fahrtaufkommen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen, Mietwagen und gebündeltem Bedarfsverkehr überschreitet. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) begrüßt die ­Neuerungen im Gesetz. Laut Präsident Ingo Wortmann ermögliche die modernisierte Form, „die vielen innovativen Projekte der Verkehrsunternehmen im Bereich von Bedarfsverkehren jetzt mit Rechts- und Planungssicherheit fortzuführen oder zu beginnen“....